Geldwäschegesetz (GwG) Anforderung aktueller Personalausweis

Sehr geehrte Mandanten,

nach den Verschärfungen der gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes sind auch wir als Steuerberater (siehe § 3, 4 und 8 GwG) verpflichtet zur Identifizierung der Mandanten farbige Kopien der Ausweisdokumente zu den Akten zu nehmen und für einen Zeitraum von 5 Jahren zu archivieren.

Durch die Steuerberaterkammer wurde uns eine Prüfung des Geldwäschegesetzes angekündigt.

Deshalb bitten wir Sie zwingend, uns bei Ihrem nächsten Besuch in unserem Büro eine farbige Fotokopie Ihres Personalausweises einzureichen bzw. kopieren wir diesen auch für Sie in unseren Kanzleiräumen.

Gerne können Sie uns diesen per E-Mail zukommen zu lassen.